DDU Berichte

Discotheken-Unternehmer sollten umdenken
14-jährige müssen in Discotheken noch draußen bleiben

Die Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) unter Leitung von Udo Starkens (Ansprechpartnerin Heide Arras-Starkens) haben bei ihren Mitgliedern ein Umfrage gemacht. Thema: 14-jährige in Discotheken?

Das neue Jugendschutzgesetz sah diese Maßnahme vor. Der Verband der Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) hatte in Interviews für Tageszeitungen und Fernsehsender die große Verantwortung, die auf den Inhaber zukommt zur Diskussion gestellt.

Nunmehr wird das Gesetz vorerst auf Eis gelegt und soll erst in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Das Gesetz sah vor, 14-jährige Jugendlichen ohne Begleitung den Besuch von Discotheken bis 23 Uhr zu gestatten. Bundesfamilienministerin Bergmann bestätigte dann auch der DDU, dass sie erst einen breiten Diskussionsprozess durchführen wolle. Nicht nur einige Discotheken-Unternehmer, auch Eltern, Opposition und die Polizei wehrten sich gegen das neue Gesetz.

Die meisten Unternehmer lassen Jugendliche unter 18 Jahren ohnehin nicht in ihre Betriebe. Das hat weniger mit dem Alter zu tun, als mit dem Alterunterschied. Zwischen einem 14- und 16-jährigen liegen schon musikalische Welten. Wie wird das erst wenn die verzehrfreudige Altersgruppe ab 23 Jahre gefragt wird.

Immerhin haben einige Unternehmer zu verstehen gegeben, dass sie niemanden unter 25 Jahren einlassen - mit wenigen Ausnahmen. Auch hier liegt ein Grund vor. Kleinere Betriebe haben meist hohe Kosten und sind auf ein verzehrsfreudiges Publikum angewiesen. Deshalb wird durch die musikalische Gestaltung, dem Disc-Jockey, die Einrichtung und Geschäftsführung ein Geschäftsprofil erstellt, dass zügig umgesetzt wird und einer sehr jungen Zielgruppe kaum eine Perspektive gibt. Zahlreiche Unternehmen haben damit Erfolg. Schließlich geht es dem Discotheken-Unternehmer um den Umsatz. Die Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) haben hierfür einen Check entwickelt, der den Besitzern von Discotheken hilft ihr Profil leicht zu erstellen. Die Altersklasse ab 14 Jahre ist zwar bedacht, kann aber aus obengenannten Gründen nur bedingt zufriedengestellt werden. Hinzu kommt für den Unternehmer die Situation wenn ein 18-jähriger einer 14-jährigen verbotene Alkohol oder Zigaretten zukommen lässt.

Die Haftung wird für den Unternehmer - der 18-jährige wird es kaum zugeben - nicht ungefährlich. Die Konzession kann entzogen werden. Deshalb stellt sich die Frage wohin mit den 14-jährigen? Ohne Zweifel wird es künftig Discotheken geben, die speziell auf diese Altersklasse ausgerichtet sind, wenn das Gesetz ratifiziert wird. Hierfür haben die Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) auch schon Pläne erarbeitet, die diese Zielgruppe einbinden. So kann die große Schwester ihren 14-jährigen Bruder mitnehmen unter dem Motto, zusammen hin- und zurückfahren, aber getrennt amüsieren. Betriebe mit mehreren Einrichtungen - Erlebnisgastronomie - können besser planen, obwohl eine Zielgruppe ohne Begleitung bis 23.00 Uhr kaum ein Geschäft wird. Der Inhaber einer Discothek muss die Kosten überschlagen. Es ist nicht nur das Verzehrsrisiko sondern auch der gesamte Apparat von der Einrichtung bis zum externen Disc-Jockey über die zusätzliche GEMA-Gebühren, die ein zusätzliches Geschäft rentabel machen müssen. Neben der Beratung bieten die Deutschen Discotheken-Unternehmer (DDU) einen GEMA-Vorteil von 20 Prozent für ihre Mitglieder.

Die Mitglieder des Verbandes wissen die Vorteile bei der DDU zu schätzen, arbeiten mehr im Hintergrund um Mitbewerber über ihre Vorhaben nicht vorzeitig zu informieren. Die DDU-Unternehmer gelten seit 1970 als Trendgeber, kümmern sich um gesetzliche Vorhaben und achten darauf in Zusammenarbeit mit der Deutschen Disc-Jockey Organisation (DDO) immer die besten Disc-Jockeys zu beschäftigen unter der Devise: "Der Vorsprung macht es aus!"

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