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Klaus Quirini als Dozent Über 20 Studenten und Betreiber von Musikstudios wohnten dem Seminar bei, das eigens vom "Trautwein e.V." veranstaltet wurde, um studierenden künftigen Tonmeistern nicht nur dramaturgische, organisatorische und technische Fragen zu beleuchten, sondern auch Musikrechte der Urheber und Leistungsträger ins rechte Licht zu rücken. Ein großer Teil der Studenten erwies sich auch als Urheber und ausübende Musiker, die mit großem Interesse den Ausführungen folgten. Rückendeckung zu den Themen gab es von GEMA-Assessor Ralf Schulte, dem Film- und Fernseh-Wissenschaftler Markus Görl, Rechtsanwalt Klaus Dürkop und Prof. Hans-Georg Deahn, dem berühmten Tonmeister des früheren WDR-Symphonieorchesters, Klaus Overhoff (OM-Produktionen GmbH) und Mark Joggerst (NEON Media Produktion GmbH, Köln).
Klaus Quirini legte neben Nutzungsrechten den Schwerpunkt des Unterschieds auf die Arbeit der GEMA als Dienstleister für die Urheber und als Gegenstück die Leistungsschutzrechte der ausübenden Musiker, Interpreten, künstlerischen Produzenten und Tonträgerhersteller. Darüber hinaus hat er über Mastering einen spannenden Vortrag gehalten, der insbesondere darauf einging den Begriff bei der Kostenerstellung gegenüber Musikschaffenden so einzugrenzen, dass Scharlatanerie künftig ausgeschlossen wird. |