VDM-Mitglieder erhalten kostenlose Modellverträge und dazugehörige Erklärungen, die
für jeden verständlich sind.
Künstler- Produzentenvertrag
Zwischen dem Produzenten und dem Künstler muss eine
Rechtsübertragung erfolgen. Der hierfür erforderliche Vertrag schützt den Produzenten und den Künstler. Dem Vertrag liegt beim VDM eine Erklärung bei. Erst
nach Vertragsunterzeichnung kann der Produzent seine Rechte weiterveräußern. Ebenso verhält es sich mit der Rechtsübertragung von mitwirkenden Musikern. Auch
hier muss eine schriftliche Erklärung vorliegen.
Bei einem solchen Vertrag müssen Sie viel beachten. Alleine die Nutzungsarten, dazu gehören neben Bild- und
Tonträgerübertragungen sämtliche Multimedia-Arten die Sie erwähnen müssen, ob Internet oder WAP - sie sollten keinen Bereich ausschließen. Neben der
Vergütung und der Vertragsdauer sind zahlreiche Verpflichtungen für beide Vertragsparteien zu berücksichtigen. Stellen Sie sich mal vor, Sie vergessen z.B. die
Gruppenklausel!
Der richtige Modell-Vertrag schützt Sie später vor unangenehmen Gerichtsverhandlungen und macht dem Gericht die Arbeit leichter.
VDM-Team
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Das VDM-Team besteht aus Experten für Musikschaffende, Tonträgerhersteller,
Urheber, Musikverlag, Manager, Linzenzierungen, Musikrechte, Logistik,
Film, Internet, Print, Betriebswirtschaft, Vertrieb und Medien