Wichtige Verträge in der Musikbranche VDM

VDM-Mitglieder erhalten kostenlose Modellverträge und dazugehörige Erklärungen, die für jeden verständlich sind.

Künstler- Produzentenvertrag

Zwischen dem Produzenten und dem Künstler muss eine Rechtsübertragung erfolgen. Der hierfür erforderliche Vertrag schützt den Produzenten und den Künstler. Dem Vertrag liegt beim VDM eine Erklärung bei. Erst nach Vertragsunterzeichnung kann der Produzent seine Rechte weiterveräußern. Ebenso verhält es sich mit der Rechtsübertragung von mitwirkenden Musikern. Auch hier muss eine schriftliche Erklärung vorliegen.

Bei einem solchen Vertrag müssen Sie viel beachten. Alleine die Nutzungsarten, dazu gehören neben Bild- und Tonträgerübertragungen sämtliche Multimedia-Arten die Sie erwähnen müssen, ob Internet oder WAP - sie sollten keinen Bereich ausschließen. Neben der Vergütung und der Vertragsdauer sind zahlreiche Verpflichtungen für beide Vertragsparteien zu berücksichtigen. Stellen Sie sich mal vor, Sie vergessen z.B. die Gruppenklausel!

Der richtige Modell-Vertrag schützt Sie später vor unangenehmen Gerichtsverhandlungen und macht dem Gericht die Arbeit leichter.

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Heide Arras-Starkens


Postanschrift:
Verband Deutscher
Musikschaffender (VDM)
Josefsallee 12
52078 Aachen
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