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Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe Interessen wahrzunehmen. Sie übernehmen das Inkasso von Berechtigten,
die Leistungen vollbringen und kassieren für die geistige Urheberschaft.
Das Internet hat vieles verändert.
Neben der GEMA gibt es inzwischen zahlreiche Verwertungsfirmen gerade im Internetbereich - die
Interessen von Berechtigten in der Urheberschaft wahrnehmen und günstige Bedingungen anbieten.
Wer allerdings in der GEMA Mitglied ist, kann sich Deutschland keiner anderen Verwertungsgesellschaft
- als geistige Urheberschaftsvertretung im Sinne des Inkassos - die gleiche Aufgaben wie die GEMA wahrnimmt, anschließen.
Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) klärt Sie über die Verwertungsgesellschaften,
ihre eigentlichen Aufgaben und Grenzen auf.
Sie lernen den schmalen Grad kennen, ab wann sich eine Mitgliedschaft in welcher Inkasso-Gesellschaft
lohnt.
Zuerst sollten Sie alle Rechte erst selber vertreten und auch bei Verwertungsgesellschaften
Bedingungen stellen.
Denken Sie daran, es handelt sich lediglich um Inkasso-Unternehmen, die von Ihnen beauftragt werden.
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